Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Version von Juli 2010)
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle unsere Angebote und für alle von uns abgeschlossenen Verträge ("Vertrag[e]"), wobei wir unsere Leistungen ausschließlich zu den nachstehenden AGB erbringen. Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf den Vertrag keine Anwendung, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender AGB des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.
in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden. Etwaige
Für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden gelten die nachfolgenden Bedingungen auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Unsere Ergänzenden Bedingungen für Serviceverträge, Softwarepflegeverträge und Hardwarepflegeverträge gelten ergänzend zu den nachfolgenden AGB.
1. Angebot, Zustandekommen des Vertrages
1.1. Alle von uns abgegebenen Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das betreffende Angebot ist von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet worden. Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch mit unserer Leistungserbringung zustande.
1.2. An allen unserem Angebot beigefügten Unterlagen und deren Inhalt haben wir oder unsere Vorlieferanten das ausschließliche Eigentums- und Urheberrecht.
1.3. Der Umfang unserer Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und den darin enthaltenen Leistungsbeschreibungen. Technische Änderungen, die die Funktionstüchtigkeit der Ware nicht beeinträchtigen, behalten wir uns vor.
1.4. Liefer- oder Leistungstermine sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich erklärt haben.
2. Zahlung, Rechnungsstellung
2.1. Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen.
2.2. Wir sind berechtigt, für Teillieferungen gesonderte Rechnungen auszustellen, die der Kunde gesondert verwenden kann.
3. Gefahrübergang, Lieferung, Mängelrüge
3.1 Lieferung ab Werk. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den von uns ausgewählten Spediteur auf den Kunden über.
3.2 Der Kunde hat die Ware bei Ablieferung unverzüglich auf ihre äußere Beschaffenheit hin zu untersuchen, etwaige Transportschäden gegenüber dem ausliefernden Spediteur zu rügen, Beweise für den Schaden zu sichern und uns unverzüglich telefonisch und schriftlich zu benachrichtigen.
3.3. Im Falle einer Mängelrüge hat der Kunde ungehinderten Zugang zu den Räumlichkeiten und zu den betroffenen Geräten zu gewähren und sicherzustellen.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1. Der Kunde hat uns bei der Erbringung der vereinbarten Leistung in angemessenem Umfang zu unterstützen, soweit dies erforderlich und zumutbar ist. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die erforderlichen Einrichtungen (z.B. Hard- und Software, Kommunikationseinrichtungen) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und zu betreiben.
4.2. Kann eine Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, insbesondere weil er die in Ziffer 4.1 genannten Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig erbracht hat, so hat der Kunde uns den hierdurch entstehenden Schaden und die zusätzlichen Aufwendungen zu ersetzen. Darüber hinaus verlängern sich in einem solchen Fall alle zwischen den Parteien vereinbarten Leistungstermine bzw. -fristen um die Dauer der vom Kunden zu vertretenden Verzögerung. Weitergehende Rechte, die uns zustehen, bleiben hiervon unberührt.
4.3. Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die von uns gelieferte Software (einschließlich des auf der gelieferten Hardware installierten Betriebssystems) vom jeweiligen Softwarehersteller vorgegebenen Software-Lizenzbedingungen und Nutzungsbedingungen einzuhalten.
4.4. Der Kunde ist als Eigentümer der von uns gelieferten Hardware selbst für deren ordnungsgemäße Entsorgung bei endgültiger Beendigung der Nutzung verantwortlich. Zur Rücknahme und Entsorgung von Hardware, die ein Altgerät im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 1 ElektroG ist, sind wir in keiner Weise verpflichtet.
5. Gewährleistung
5.1. Sachmängel
(a) Ist die von uns gelieferte Ware mit Mängeln behaftet, die ihren vertragsgemäßen Gebrauch mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, so hat der Kunde zunächst nach unserer Wahl Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Hat der Kunde eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt und verweigern wir die Nacherfüllung oder schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Die Nacherfüllung gilt erst dann als endgültig fehlgeschlagen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche erfolglos geblieben sind.
(b) Weicht eine Sache geringfügig von unseren bestätigten Spezifikationen ab, ohne dass ihre Funktionsfähigkeit beeinträchtigt wird, kann der Kunde nur Minderung des Kaufpreises verlangen.
(c) Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir. Mehraufwand und Kosten, die uns dadurch entstehen, dass der Kunde die Ware an einen anderen Ort als den ursprünglichen Lieferort verbracht hat, trägt der Kunde.
5.2. Rechtsmängel
(a) Wird im Zusammenhang mit der bestimmungsgemäßen oder vereinbarten Nutzung einer Sache durch den Kunden ein Recht eines Dritten verletzt und macht der Inhaber solcher Rechte diesbezügliche Ansprüche gegen den Kunden geltend, so hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche zu unterrichten. Wir werden nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder ein Nutzungsrecht zugunsten des Kunden erwirken, den Gegenstand so umgestalten, dass keine Rechte mehr verletzt werden, oder den Gegenstand unter Abzug einer angemessenen Vergütung für die bisherige Nutzung durch den Kunden zum Rechnungsbetrag zurücknehmen. Dies gilt jedoch nur, wenn uns eine andere Lösung unter zumutbaren Anstrengungen nicht möglich ist oder nicht zugemutet werden kann. Wir werden von unseren Verpflichtungen nach den Sätzen 2 und 3 befreit, wenn der Kunde unsere Anweisungen zur Abwehr solcher Ansprüche Dritter nicht befolgt.
(b) Ist eine Lösung im Sinne von Ziffer 5.2 (a) Satz 3 unmöglich oder für uns unzumutbar, ist der Kunde berechtigt, vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung in Ziffer 7 Schadensersatz und Aufwendungsersatz zu verlangen.
5.3. Soweit es sich bei dem Vertrag nicht um Leistungen gegenüber einem Verbraucher als Kunden handelt, verjähren alle Mängelgewährleistungsansprüche des Kunden in einem Jahr ab Ablieferung der Ware.
5.4. Für Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels gelten die Bestimmungen der nachfolgenden Ziffer 7. Art. 444 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bleibt unberührt.
5.5. Produktbeschreibungen und/oder Werbeaussagen sind nur dann als Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantien anzusehen, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
6. Einbau, Abnahme
6.1. Wird die gelieferte Ware von uns montiert, so hat der Kunde unverzüglich nach erfolgter Montage die Abnahme an Ort und Stelle vorzunehmen. Offensichtliche Montagemängel sind unverzüglich zu rügen. Nach erfolgter vorbehaltloser Abnahme sind Ansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.
6.2. Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Bestellers wegen mangelhafter Montage verjähren in einem Jahr nach erfolgter Abnahme der Montage gemäß Ziffer 6.1.
6.3. Wir sind nicht verpflichtet, bei der Montage vorangegangene Arbeiten Dritter zu überprüfen oder auf fehlerhafte oder mangelhafte Arbeiten hinzuweisen.
7. Haftung
Unsere etwaige Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz an den Kunden richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen dieses Abschnitts 7:
7.1. 7.1. Handeln wir vorsätzlich oder grob fahrlässig oder übernehmen wir eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie oder verschweigen wir arglistig einen Mangel, so haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.
7.2. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haften wir nur bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten, jedoch nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Unter einer Kardinalpflicht ist eine wesentliche Vertragspflicht zu verstehen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
7.3. Die Haftung für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, der bei der Verletzung einer Kardinalpflicht nach Ziffer 7.2 zu ersetzen ist, ist auf einen Betrag von 25.000 Euro je Schadensfall und insgesamt auf 100.000 Euro für alle Schadensfälle innerhalb eines Vertragsjahres begrenzt.
7.4. Wir haften nicht für Schäden, die auf Fahrlässigkeit beruhen, soweit nicht in den Ziffern 7.1 bis 7.3 etwas anderes geregelt ist.
7.5. Die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen vor, die uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden gegen diesen jetzt oder künftig zustehen.
8.2. Bis zum Eigentumsübergang auf den Kunden ist dieser verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.
8.3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden hiermit, die an uns abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für unsere Rechnung einzuziehen; diese Einziehungsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, jedoch nur, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Auf Verlangen des Kunden sind wir verpflichtet, die vom Kunden gemäß Satz 2 gegebenen Sicherheiten freizugeben, soweit der Wert der vom Kunden gegebenen Sicherheiten unsere gesamten gesicherten Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
8.4. Die Vorbehaltsware darf nicht an Dritte verpfändet oder zur Sicherung übereignet werden.
8.5. Der Kunde ist verpflichtet, uns von einer Verlagerung der Vorbehaltsware unverzüglich zu unterrichten.
8.6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen oder - nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist - vom Vertrag zurückzutreten. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware bzw. dem Herausgabeverlangen liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir erklären ausdrücklich schriftlich den Rücktritt. Zum Zwecke der Rücknahme der Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, uns Zutritt zu den Räumlichkeiten, in denen sich diese befindet, zu gewähren.
9. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
9.1. Forderungen, Rechte und/oder Pflichten aus diesem Vertrag können vom Kunden nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung abgetreten oder übertragen werden. Dies gilt nicht für die Abtretung von Zahlungsansprüchen gem. 354a des Handelsgesetzbuches (HGB).
9.2. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufrechnen.
9.3. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen geltend machen, die unmittelbar aus dem Vertrag entstanden sind. Ein Kunde, der Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder eines Leistungsverweigerungsrechts nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
10. Verschwiegenheit
10.1. Jede Partei ist verpflichtet, über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche Informationen und schutzwürdige Belange der anderen Partei - einschließlich der Angebotsunterlagen, die wir dem Kunden übermitteln -, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages bekannt werden oder zur Verfügung gestellt werden, Stillschweigen zu bewahren (in ihrer Gesamtheit als "vertrauliche Informationen" bezeichnet).
10.2. Dieser Abschnitt 10 gilt nicht für Informationen:
(a) die ohne eine Vertragsverletzung durch die andere Partei öffentlich bekannt werden; oder
(b) die der betreffenden Partei bereits vor ihrer Mitteilung bekannt waren; oder
(c) die von einem dazu berechtigten Dritten weitergegeben werden, oder
(d) die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder einer behördlichen oder gerichtlichen Anordnung offengelegt werden müssen.
10.3. Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen nur zur Erfüllung des Vertrages verwenden und muss sie für einen Zeitraum von drei (3) Jahren nach Beendigung des Vertrages (im Falle von Software auf unbestimmte Zeit) vertraulich behandeln.
10.4. Bei Beendigung des Vertrages ist die empfangende Partei verpflichtet, auf Verlangen der offenlegenden Partei sämtliche vertraulichen Informationen zu vernichten oder der offenlegenden Partei auszuhändigen.
11. Beschränkungen der Leistungspflichten: Höhere Gewalt, Erhalt von Zulieferungen
11.1. Keine der Parteien haftet für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen, wenn diese Erfüllung durch höhere Gewalt verhindert wird. Dazu gehören insbesondere Ereignisse, die unvorhersehbar, unkontrollierbar und außerhalb der Kontrolle der Parteien sind, insbesondere Stürme, Überschwemmungen, Erdrutsche, Erdbeben, starke Winde, Blitzschlag, Feuer, Epidemien, terroristische Handlungen, bewaffnete Kämpfe (unabhängig davon, ob der Krieg erklärt wurde), Aufstände, Explosionen, Streiks oder andere Arbeitsunruhen, Sabotage, Energieausfälle und Enteignungen durch staatliche Stellen.
11.2. Unsere Leistungspflicht steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung mit Waren oder Leistungen. Dies gilt jedoch nur, soweit wir mit dem jeweiligen Lieferanten einen gleichlautenden Vertrag über das Geschäft abgeschlossen haben und die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Lieferung nicht von uns zu vertreten ist.
12. Exportbeschränkungen
12.1. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die von uns gelieferten Waren im Falle des Exports den Ausfuhrgesetzen oder Ausfuhrbestimmungen anderer Länder oder der Europäischen Union unterliegen können und nur in Übereinstimmung mit diesen Ausfuhrgesetzen oder Ausfuhrbestimmungen verwendet oder weitergegeben werden dürfen. Beabsichtigt der Kunde, von uns gelieferte Waren zu exportieren, so hat er selbst alle sich aus solchen Exportgesetzen und Exportvorschriften ergebenden Melde- und Genehmigungspflichten und -anforderungen zu erfüllen.
13. Fristlose Kündigung (von Dauerschuldverhältnissen)
13.1. Wir sind berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen:
- wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Rechnungsbeträgen oder einem nicht unerheblichen Teil davon in Verzug gerät, sofern regelmäßige Abschlagszahlungen vereinbart sind, oder
wenn der Kunde mehr als einmal mit der Zahlung in Verzug gerät; oder
- wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden gestellt wird oder ein solches Verfahren tatsächlich eröffnet oder mangels Masse abgewiesen wird; oder
- wenn die Gefahr einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden besteht.
Anwendung von Sect. 321 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bleibt unberührt.
13.2. Sonstige gesetzliche Rechte, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigen, bleiben unberührt.
14. Sonstiges
14.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
14.2. Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
14.3. Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss der Bestimmungen des deutschen internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14.4. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Düsseldorf Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.